Inklusiver Unterricht
Individuell fördern
Die allgemeinen Schulen haben nach §3 des Hessischen Schulgesetzes den Auftrag, alle Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern.
Darüber hinaus erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die sonderpädagogische Förderung benötigen, zusätzliche Bildungsangebote.
Im inklusiven Unterricht werden Schülerinnen und Schüler durch vorbeugende Maßnahmen und durch inklusive Beschulung von Förderschullehrkräften des BFZ- Anna-Freud-Schule individuell unterstützt.
Inklusive Beschulung
Die für vorbeugende Maßnahmen aufgezählten Aufgaben gelten auch für die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an den Regelschulen:
- Dauerhafte Unterstützung bei der Schaffung und Gestaltung von gegebenenfalls zusätzlichen Unterrichtsangeboten entsprechend des jeweiligen Förderschwerpunktes (beispielsweise lernzieldifferente Angebote).
- Dauerhafte Unterstützung bei der Schaffung und Gestaltung gemeinsamer Lernerfahrungen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.