Schule und Gesundheit Gütesiegel

Vorbeugende Maßnahmen (VM)

Förderschullehrkräfte

Die Förderschullehrkräfte unterstützen die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler im Unterricht der allgemeinen Schule mit vorbeugenden Maßnahmen, wenn die Maßnahmen der allgemeinen Schule nicht ausreichen.

Die allgemeine Schule kann mit Einverständnis der Eltern einen Antrag auf Beratung durch das rBFZ stellen. Eltern können sich auch direkt an der rBFZ wenden und um Unterstützung bitten.

Zu den Aufgaben der Förderschullehrkräfte im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen gehören:

Beratung im Bereich Beobachtung/Diagnostik

  • Beratung zur Bestimmung des Lernstands und der Lernausgangslage
  • Beratung im Rahmen einer Kind-Umfeld-Analyse
  • Beratung im Rahmen eines individuellen Kompetenz- und Entwicklungsprofils

Beratung im Bereich Förderung

  • Beratung und Begleitung bei der Anwendung des Nachteilsausgleichs
  • Beratung bei der Gestaltung von Lernarrangements
  • Beratung bei der Leistungsbewertung einzelner Schülerinnen und Schüler
  • Beratung bei der Beschaffung und Herstellung geeigneter Lehr- und Lernmittel sowie apparativer Hilfsmittel
  • Beratung sowie Unterstützung bei der Fortschreibung des individuellen Förderplans

Beratung bei der Arbeit mit Eltern und außerschulischen Institutionen

  • Beratung bei der Zusammenarbeit mit den Eltern sowie Beratung der Eltern
  • Beratung bei der Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen

Beratung in der Gestaltung von Übergängen

  • Beratung im Rahmen der Schulanmeldung
  • Beratung beim Übergang von Kindertagesstätte in die Grundschule
  • Beratung beim Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule
  • Beratung bei der Vorbereitung eines Schulwechsels oder des Übergangs in die Berufs- und Arbeitswelt

Vorbeugende Maßnahmen im Bereich der sonderpädagogischen Förderung

  • schülerorientierte, individuelle Fördermaßnahmen bereits ab der Einschulung mit dem Ziel, einen Anschluss an zielgleichen Unterricht zu erhalten oder herzustellen
  • Unterstützung bei der Planung und Durchführung differenzierter Maßnahmen
  • zeitlich befristete Angebote äußerer oder zusätzlicher Differenzierung (Förderkurse), falls erforderlich
  • Begleitung des Übergangs in eine andere Schule