Schule und Gesundheit Gütesiegel

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Antrag auf Beratung

Nach § 53 des Hessischen Schulgesetzes haben Eltern Anspruch auf umfassende Beratung durch einen Förderschullehrer, um über den Förderbedarf und die Fördermöglichkeiten ihres Kindes informiert zu werden und diese auch zu erhalten.

Weiterhin benötigen wir für eine fundierte Förderdiagnostik Ihr Einverständnis für die Einsicht in die jeweiligen Akten Ihres Kindes.

Bitte füllen Sie den unteren Abschnitt dieses Blattes aus und bestätigen Sie uns Ihren Antrag auf pädagogische Beratung und Ihr Einverständnis zur Akteneinsicht.